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zu koenigliches institut fuer infektionskrankheiten <berlin> URHEBER
im Register
Personen und Körperschaften
(erzeugt 2023-12-15 20:12)
Signatur: EvB/L 234/10
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Anmeldung eines Einspruchs gegen das von Behring und Ruppel angemeldete Patent über das "Verfahren zur Darstellung hochgiftiger und immunisirender Substanzen aus Tuberkelbazillen resp. deren Culturflüssigkeiten" mit ausführlicher Begründung. Diese bezieht sich auf das Verfahren zur Gewinnung von Tuberkulin 0 ("T.0.") bzw. "T.R.". Als "unparteiischen Sachverständigen" zur Überprüfung der Behringschen und der Kochschen Präparate empfiehlt Koch den Direktor des Königlichen Instituts für Serumforschung und Serumprüfung, Paul Ehrlich.
Notation: 3.10 - Patentangelegenheiten
Register / zugehörige Dokumente:
Ruppel, Wilhelm G. [Höchst <Frankfurt am Main>, Prof. Dr.]
Königliches Institut für Infektionskrankheiten <Berlin>
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Signatur: EvB/L 236
Briefkopf: "Institut für Infektions-Krankheiten. Berlin", Stempel: "Patentamt 24. Mai 99"
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Begründung der Beschwerde: Die Patensucher sein bisher den Nachweis schuldig geblieben, dass ihre Präparate überhaupt "eine specifische Wirkung entfalten". In der Regel müsse der Patentsucher seine Präparate einliefern, doch in diesem Fall scheine das Patentamt "einfach den Behauptungen der Patentsucher Glauben zu schenken, und sie als Thatsache hinzunehmen". Gerade die "bakteriotherapeutischen Präparate" benötigten jedoch eine sachverständige Nachprüfung. Der preußische Staat verlange daher - mit Verweis auf die Versuche von Lingelheims und die Nachprüfung durch Neufeld - zwei selbständige Nachprüfungen in einem staatlichen Institut. Behring selbst habe angeboten, seine Präparate durch Paul Ehrlich nachprüfen zu lassen. Nicht nur die Gifte (Präparate zur Immunisierung tuberkulöser Rinder), sondern "auch das mit ihnen erzielte Antitoxin" sollten dem Kaiserlichen Patentamt zur Prüfung übergeben werden.
Notation: 3.10 - Patentangelegenheiten