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Ein Eintrag zu Ihrer Anfrage

(erzeugt 2023-12-15 20:29)


Signatur: EvB/L 236

"Beschwerde des Direktors des Königlichen Instituts für Infektionskrankheiten, Geheimen Medizinal-Rath Professor Dr. Koch, vertreten durch Geheimen Medizinal-Rath Professor Dr. Brieger [...] über die Abweisung seines Einspruches gegen das Patent des Geheimen Medizinal-Rath Prof. Dr. Emil Behring und Dr. W. G. Ruppel"
Berlin, 20.05.1899. – fr. Hd. m. eh. Unterschrift, 4 S. (Duplikat)

Briefkopf: "Institut für Infektions-Krankheiten. Berlin", Stempel: "Patentamt 24. Mai 99"

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Begründung der Beschwerde: Die Patensucher sein bisher den Nachweis schuldig geblieben, dass ihre Präparate überhaupt "eine specifische Wirkung entfalten". In der Regel müsse der Patentsucher seine Präparate einliefern, doch in diesem Fall scheine das Patentamt "einfach den Behauptungen der Patentsucher Glauben zu schenken, und sie als Thatsache hinzunehmen". Gerade die "bakteriotherapeutischen Präparate" benötigten jedoch eine sachverständige Nachprüfung. Der preußische Staat verlange daher - mit Verweis auf die Versuche von Lingelheims und die Nachprüfung durch Neufeld - zwei selbständige Nachprüfungen in einem staatlichen Institut. Behring selbst habe angeboten, seine Präparate durch Paul Ehrlich nachprüfen zu lassen. Nicht nur die Gifte (Präparate zur Immunisierung tuberkulöser Rinder), sondern "auch das mit ihnen erzielte Antitoxin" sollten dem Kaiserlichen Patentamt zur Prüfung übergeben werden.

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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 · evb

 
 
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