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Ein Eintrag zu vB/B 194/145
im Register Systematik

(erzeugt 2023-12-15 20:21)


Signatur: EvB/B 194/145

Brief an William Söder / Carl Siebert
Marburg, 21.08.1914. – masch. m. eh. Unterschrift, 2 S. (Abschr.) + 1 Beil.

Beil. (masch. m. eh. Unterschrift u. eh. Korr., 2 S. (Abschr.)): Br., Carl Siebert an Wiliam Söder: Persönliche Mitteilung Sieberts an Söder in Ergänzung zum ersten Brief. Behring sei auch damit einverstanden, dass er einen Prozentsatz der Roheinnahmen für das Diphtherieschutzmittel erhalte; er halte nicht "unter allen Umständen daran fest [...], dass ihm das in seinem Besitz befindliche Diphtherieschutzmittel abgekauft wird". Behring werde sich "unter den jetzigen Umständen auch grössere Schonung auferlegen inbezug auf Ausarbeitung von Geschäftsschriften, zumal er durch einen günstigen Buchhändlervertrag alle Veranlassung hat, seinen anderweitigen literarischen Aufgaben und experimentellen Untersuchungen weiter zu verfolgen." - Mitteilung über die Bestellung von sechsfachem Tetanusheilserum durch das Sächsische Serumwerk; Behring wolle 2,5 Liter zum Preis von 600 Mark liefern. Über den nachlassenden Vorrat infolge des Krieges und der Erkrankung des besten Tetanuspferdes. Behring habe "zur weiteren Behandlung der Pferde" etwas von seinen "besten alten Giften" zur Verfügung gestellt und einige seiner eigenen Pferde in Behandlung genommen.

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1526

Cremer habe Siebert um Übermittlung seiner Ansichten betreffend der vom Kriegsministerium gewünschten Präparate und des Diphtherieschutzmittels gebeten: Cremer freue sich, dass Choleraimpfstoff produziert werde und hoffe, dass auch die anderen verlangten Präparate hergestellt würden ("unsere Pflicht und Schuldigkeit gegen die Armee und gegen uns selbst, solche zu liefern"). Cremer bedauere, dass keine Aufsichtsratssitzung stattfinden könne, um über das Diphtherie-Schutzmittel mündlich zu verhandeln. Wenn Behring den Impfstoff behalte, dürfe er ihn an "keinen anderen verkaufen [als an die Behringwerke G.m.b.H.], ohne gegen den Geist unserer Abmachungen zu verstossen und damit die Consequenzen auf sich zu nehmen". - Behring habe nach wie vor Bedenken wegen der Herstellung gefährlicher Ansteckungsstoffe in den Geschäftsräumen; es bedürfe auch einer polizeilichen Erlaubnis. Neben der Lieferpflicht müsse auch eine Abnahmepflicht bestehen. Mit der Herstellung der Impfstoffe werde fortgefahren, und zwar im staatlichen Pestlaboratorium. - Stellungnahme Behrings zur "Insinuation", dass er an andere Abnehmer als den Behringwerken G.m.b.H. seinen Impfstoff verkaufen wolle ("ganz unverständlich"). Zum Verkaufspreis der Behring gehörenden Objekte. - Persönliche Mitteilung Sieberts in der umfangreichen Nachschrift: Über eine Nebenabsprache mit Behring zum Verkauf oder zur unentgeltlichen Abgabe des Diphtherieschutzmittels. Bezüglich der weiteren Verfassung von "Geschäftsschriften" wolle sich Behring zurückhalten, da er dank eines günstigen Buchhändlervertrags seine "anderweitigen literarischen Aufgaben und experimentellen Untersuchungen" weiterverfolgen wolle. Dem Sächsischen Serumwerk seien aus dem Vorrat Behrings 2,5 Liter Tetanusheilserum zum Preis von 600 Mark geliefert worden. Durch den Krieg und die Erkrankung einiger Tetanuspferde seien die Vorräte gering. Behring wolle die Behringwerke G.m.b.H. unterstützen.

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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 · evb

 
 
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Bahnhofstraße 7, D-35037 Marburg Tel. 06421/28-67088, Fax 06421/28-67090, E-Mail: evb@staff.uni-marburg.de

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