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3 Einträge zu N.3.19
im Register Signaturen

(erzeugt 2023-12-15 18:10)


Signatur: EvB/L 274

Vollmacht / Emil von Behring
Martinsbrunn bei Meran, 28.09.1907. – eh., 1 S.

Briefkopf: "Marburg Villa Behring"

Ländercode UNIMARC: XA-AAAT

Behring bevollmächtigt seine Frau Else von Behring "zur Empfangnahme aller an mich gerichteten, eingeschriebenen Briefe, Werthsendungen und zur Unterschriftleistung an meiner Stelle".

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Signatur: EvB/L 275

Generalvollmacht / Emil von Behring
Neuwittelsbach bei München, 04.05.1909. – masch. m. eh. Unterschrift, hs. Zusatz des unterzeichnenden Notars, nachträgl. Unterstr. im Text, 2 S.

2 Stempel: "Königl. Bayer. Notariat München IV" und Stempelmarke mit Stempel "Bad Nauheim 14. Jun. 1909"

Beil. (hs., 2 S.) Notizzettel "Julius": "[...]be ich es nicht gleich gesagt, dass Julius ein vorzüglicher Mensch ist. Ich versichere Dir, dass ich stolz auf seine Freundschaft bin. Solche Schwager kann man lange mit der Laterne suchen. Er kann aber auch stolz sein auf seine Frau, und [Wort unterstrichen] auf seine Schwägerin. Er ist es auch, der liebe Julius."

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Behring bevollmächtigt seine Frau Else von Behring, ihn in allen Angelegenheiten "sowohl bei Gerichten und anderen Behörden als Privatpersonen gegenüber zu vertreten". Ihre Vertretungsmacht solle sich auf "alle Rechtsgeschäfte erstrecken". Dies betrifft auch Fragen des Grundeigentums, Auflassungserklärungen, Hypotheken- und Löschungsbewilligungen.

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Signatur: EvB/L 276

Testament / Emil und Else von Behring
Marburg, 03.05.1916. – hs., 3 S. (Abschr.)

Abschrift, datiert auf den 07.06.1917 und 28.04.1917

Testament der Eheleute Emil von Behring und Else von Behring: "1.) Wir setzen uns gegenseitig dergestalt zu Erben ein, daß der Ueberlebende den gesamten Nachlaß des zuerst Verstorbenen als alleiniger Erbe erhalten soll; doch sollen unsere Kinder aus dem Nachlaß des zuerst Verstorbenen ihren Pflichtteil, diesen aber nur in Geld erhalten. 2) Falls ich, der Mann, vor meiner Frau versterbe und falls dann noch minderjährige Kinder vorhanden sind, soll mit Rücksicht auf den Umfang und die Schwierigkeit der Vermögensverwaltung meine Frau zur Unterstützung für die gesamte Vermögensverwaltung ein Beistand bestellt werden. Im Einverständnis mit meiner Frau bestimme ich hierzu den Landgerichtsrat Klingenbiel zu Marburg, welcher sich uns gegenüber zur Uebernahme der Beistandschaft bereit erklärt hat. Sollte in Folge Verlustes der elterlichen Gewalt meiner Frau die Bestellung eines Vormundes über meine minderjährigen Kinder erforderlich werden, so soll meine Frau deren Vormundin, Landgerichtsrat Klingenbiel ihr Gegenvormund werden. Sollte meine Frau während Minderjährigkeit der Kinder versterben, so soll Herr Landgerichtsrat Klingenbiel an ihrer Stelle Vormund meiner minderjährigen Kinder sein." Unterzeichnet am 03.05.1916, Abschrift[?] adressiert an Justizrat Klingenbiel.

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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 · evb

 
 
Fb. 20 - Medizin

Emil-von-Behring-Bibliothek / Arbeitsstelle für Geschichte der Medizin,
Bahnhofstraße 7, D-35037 Marburg Tel. 06421/28-67088, Fax 06421/28-67090, E-Mail: evb@staff.uni-marburg.de

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