Ein Eintrag
zu EvB/B 196/202
im Register
Signaturen
(erzeugt 2023-12-15 18:08)
Signatur: EvB/B 196/202
Verfasser kann nicht eindeutig identifiziert werden, vermutlich Wilhlem Ruppel.
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1045c/Dok. 0000866
Der Bericht [von Ruppel?] erläutert verschiedene Aspekte, die Behring im Brief an Adolf Haeuser vom 05.10.1915 angesprochen hat und die nun bezüglich ihrer technischen, medizinischen und pharmakologischen Bedeutung beleuchtet werden. Zu Behrings Bestreben, durch Reduktion auf nur einen Eiweißkörper ein Serum mit geringem anaphylaktischem Index zu entwickeln. Dieses Serum sei hauptsächlich für die Prophylaxe der Diphtherie von Wert, es konkurriere "gegen unser Diphtherie-Rinder-Serum". Zu den konkurrierenden technischen Herstellungsverfahren (Ausfällung mit Natriumsulfat, Auswaschung und Dialyse versus Elekrto-Osmose, die bakterielle Verunreinigung ausschließe). Letzteres sei durch ein Patent geschützt, das Behringsche Verfahren dagegen nicht, weshalb Behring nicht monopolisieren könne. Unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Durchführbarkeit einer staatlichen Prüfung (Ehrlich versus Sachs, letzterer ein Spezialist "auf dem Gebiete der Anaphylaxie"). Man solle daher Behrings Präparat mit der Bezeichnung "v. Behring's Diphtherieheilmittel 1915", das bereits in den Prospekten der Behringwerke beworben werde, durch Produktion eines gleichwertigen eiweißarmen Präparats bekämpfen. Ausführungen zum Eiweißgehalt des Diphtherieserums, zum Namensschutz ("Die Benutzung der Marke, die auf den Namen der Farbwerke eingetragen ist, wurde niemals zeitlich beschränkt.") sowie zur gerichtlichen Klage bezüglich einer angeblich neuen Herstellungsmethode. - Zu Behrings Idee der Errichtung einer staatlichen Serumzentrale: Durchführbarkeit, Kosten, Ausschaltung von Zwischen- und Wiederverkäufern durch Einrichtung einer Zentralabgabestelle. -Ablehnung von Behrings Plan einer "rückhaltlosen Darlegung" der Verhältnisse auf dem Serummarkt.