Ein Eintrag
zu EvB/B 196/190
im Register
Signaturen
(erzeugt 2023-12-15 18:08)
Signatur: EvB/B 196/190
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1045c/Dok. 0000855
"Ueber das neue Behringsche Schutzmittel gegen Diphtherie." Nach Auswertung der den Farbwerken zugesandten Publikationen von Behring sowie Kleinschmidt und Viereck erläutert und begutachtet R. im vorliegenden Bericht das Prinzip des von Behring entwickelten neuen Schutzimpfverfahrens, weist auf die Imponderabilien ("individuelle Schwankungen") und aufgetretenen Nebenwirkungen (lokale Reaktionen an der Injektionsstelle) sowie die daraus resultierenden Schlussfolgerungen und die Weiterentwicklung des Verfahrens hin und diskutiert im Rückgriff auf frühere Beobachtungen und Erfahrungen (Magdeburger Schutzimpfung, Kissling, Kleinschmidt und Viereck, ([Benno] Hahn und [Fritz] Sommer) auch das Problem der "scheinbar natürlich immunen Personen" mit nachweisbarem Antitoxingehalt im Blutserum. - Zur Brauchbarkeit und den Nachteilen des neuen Verfahrens [aktive Immunisierung] im Flächeneinsatz (dreimalige Impfung, Belästigung der Impflinge) und den Vorteilen der passiven Immunisierung: Durch Pferdeserum hervorgerufene anaphylaktische Reaktionen seien nun bei Verwendung von Rinderserum (einem "vollgültigen Ersatz") ausgeschlossen. Zudem sei fraglich, ob der durch aktive Immunisierung erzielte lang anhaltende Schutz, "der nicht generell eine[m] ganzen Volk verliehen werden kann, ein solch erstrebenswertes Ziel ist". - Zur Frage der Anaphylaxe beim neuen Verfahren und der nicht bekannt gemachten Zusammensetzung des neuen Mittels (geringe Mengen Pferdeserum, also artfremdes Eiweiß), zum späten Auftreten der Immunität ("im günstigsten Falle 10 Tage nach der Injektion", also kein unmittelbarer Schutz wie bei der passiv erzeugten Immunität), zur geringen Beständigkeit des neuen Schutzmittels, das "beständiger Veränderung" unterworfen sei. Man müsse daher vor dem Betrieb des neuen Mittels solange abraten, "wie nicht für seine konstante Zusammensetzung genügende Garantien geboten werden können". R. empfiehlt die staatliche Prüfung des Impfstoffes und wirft abschließend die Frage auf, "ob eine Prüfung des Impfstoffes überhaupt durchführbar ist, was bei dem äusserst labilen Verhalten von Toxin- und Antitoxingemischen als äusserst fraglich zu bezeichnen ist".