3 Einträge
zu gutachten
im Register
Titel, Stichworte
(erzeugt 2023-12-15 18:55)
Signatur: EvB/L 246
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-07/T-II, j/Nr. 1189
Ausführliche Darlegung der unterschiedlichen Grundsätze, von denen die Begutachtung bei der Beurteilung der Nahrungsmittelkonservierung ausgeht. Ausführungen zur Gesetzgebung des Deutschen Reiches (Reichsgesetzblatt, 18.02.1902, S. 48), insbesondere zum Zusatz von Formaldehyd in Milch. Zu den Untersuchungs- und Vergleichsmethode frischer und behandelter Milch. Nach Behrings Erfahrung in der Ernährung von Saugkälbern sei "in gesundheitlicher Beziehung die Formaldehydmilch der Kontrollmilch weit überlegen". - Über fehlerhaften Einsatz von Formaldehyd (Verwendung bei schlechter Milch, Rechenfehler und falsche Mischverhältnisse, Einsatz von Formalin statt Formaldehyd). - Vergleich mit der Strafsache Paehlich (Bückeburg), wo Formaldehyd der Milch beigesetzt wurde, um sie für den Transport haltbar zu machen. Wenn man Mallow vorwerfen wolle, er habe durch den Einsatz von Formaldehyd die Frische bei Milch nur vortäuschen wollen, dürfe man in der Konsequenz weder pasteurisieren noch kühlen noch auf Keimfreiheit bei der Milchgewinnung und aufbewahrung achten. Es sei falsch, "jede Methode zu verwerfen [...], welche ein Nahrungsmittel oder Genussmittel nach langer Aufbewahrung ebenso frisch erscheinen lässt, wie im Beginn der Gewinnung". Mallows Formaldehydmilch sei als Kindernahrung vermutlich geeigneter als manche von Behring untersuchten Proben "von erhitzender Marktmilch". Als Sachverständiger im Falle Mallow sei Behring der Meinung, "dass durch den Formaldehydzusatz eine Verschlechterung der Milch keinenfalls [sic!] bewirkt worden" sei. Bezüglich des Einsatzes von Formaldehyd in Lebensmitteln fordert Behring Deklarationszwang, Festsetzung einer Höchstgrenze sowie Kontrolle der Molkereibetriebe durch Sachverständige.
Notation: 3.11.2 - Milchkonservierung
Register / zugehörige Dokumente:
Signatur: EvB/L 242/2
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-07/T-II, j/Nr. 1234
Gutachten nach einer Eingabe B.s, "über die Gefahren der Serumkrankheit bei der Schutzimpfung mit Diphtherieserum" zu informieren. - Ausführlicher Bericht über die Erscheinungen der Serumkrankheit seit Beginn der Serumtherapie, so beim Einsatz von Hammelserum und bei der Behandlung des Scharlachs mit Antistreptokokkenserum (von Pirquet). Beschreibung der klinischen Erscheinungen (Hautausschlage, Fieber, Gelenkschmerzen etc.) und Hypothese über das Wesen dieser Krankheit, die wohl "das Produkt einer Reaktion des menschlichen Körpers mit dem zugeführten Fremdstoff" sei und von Pirquet "Allergie" genannt wurde. Zu den Techniken und Strategien zur Verminderung der Serumkrankheit; zur Berichterstattung über Krankheitsfälle, auch "als "kinematographische Demonstrationen", über allergische Reaktionen bei Meerschweinchen, Kaninchen und Hunden. Ausführlicher Bericht über Heubners Erfahrungen in der Berliner Universitätskinderklinik, wo B.s Heilserum "seit nahezu 20 Jahren" angewandt werde und nun ein Doktorand die Krankengeschichten von Diphtherie-, Masern- und Keuchhustenkranken mit dem Ergebnis ausgewertet habe, dass keine der aufgetretenen Serumkrankheiten bedrohlich gewesen sei. Es folgen zahlreiche aktuelle Krankengeschichten aus der Berliner Kinderklinik einschließlich der Beschreibung eines anaphylaktischen Todesfalles bei sekundärer Diphtherie. Nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens seien bei zu Allergien neigenden Kindern keine intravenöse Einspritzung mehr vorgenommen werde. Weitere Ergebnisse und Schlussfolgerungen.
Notation: 3.11.1 - Diphtherie
Register / zugehörige Dokumente:
Navigation:
Signatur: EvB/B 192/180
(Briefe : Behringwerke)
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1527
Als Briefanlagen konzipierte Gutachten über die Errichtung eines Pferdestalles auf der Marbacher Ziegelei sowie über die Errichtung eines Stallneubaues auf Elsenhöhe. - Die Trockenhalle der Ziegelei solle als Stall für 40 Pferde verwendet werden, wozu umfangreiche Umbauten und Renovierungen erforderlich seien, die Nebenräume könnten "zum Entbluten der Pferde" sowie zur Aufstellung der Zentrifuge und der Tische für Blutzylinder genutzt werden. Das Dachgeschoss werde als Wohnung des Stallwärters ausgebaut (Kosten des gesamten Umbaus 26.000 Mark, Abschluss und Bezug 15.06.1915). Die vorhandene Dampfmaschine solle wegen der Betriebskosten nicht zum Einsatz kommen. Das auf dem Gelände liegende Wohnhaus könne als Laboratorium und Wohnung genutzt werden, der beiliegende Stall als Schafstall, die Halle als Bewegungshalle für die Pferde. - Der Stallneubau auf Elsenhöhe solle bis 15.10.1915 fertig gestellt sein und Platz für 23 Pferde bieten; er werde ca. 24.000 Mark kosten (Baufirma: Reising & Ziggel). Übergangsweise könne eine aus Brettern zu errichtende Reitbahn als Pferdestall genutzt werden, zudem sei diese gegen Regen und Schnee schützende "Bewegungsbahn [...] unter allen Umständen wünschenswert".
Notation: 2.4.1.1 - Werkskorrespondenz
Register / zugehörige Dokumente: