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2 Einträge zu gesetz
im Register Titel, Stichworte

(erzeugt 2023-12-15 18:55)


Signatur: EVB/A 29/33a

Das Grossherzoglich hessische Gesetz betreffend die Entschädigung für an Milzbrand, Rauschbrand und Schweinerothlauf gefallene Thiere vom 7. Juli 1896, 24 Sept. 1900 nebst Anweisungen des Grossherzoglich hessischen Ministeriums des Innern, die Ausführung des obigen Gesetzes, sowie die beim Auftreten des Rauschbrandes und Schweinerothlaufes zu ergreifenden veterinärpolizeilichen Massregeln betreffend, vom 20. Oktober 1900 / erläutert von Lorenz. – Sonderdruck aus: Zeitschrift für Tiermedizin 5 (1901). S. 12-63
Jena : Fischer

(EVB : Sonderdrucke ; Allgemeines über Infektion und Bekämpfung der Infektionskrankheiten 2)

Aus dem hygienischen Institut der Universität Giessen (Director: Geh.Med.-Rath Prof. Dr. Gaffky)

Ländercode UNIMARC: XA-DE

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Signatur: EvB/L 246

Gutachten des Wirklichen Geheimen Rats, Professor E. v. Behring in der Strafsache gegen den Molkereidirektor Fritz Mallow in Frankfurt a/Oder, wegen Vergehen gegen das Nahrungsmittel-Gesetz / Emil von Behring
Marburg, 30.08.1906. – masch. m. eh. Unterschrift u. eh. Erg., 13 S.

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Alte Signatur: 08-07/T-II, j/Nr. 1189

Ausführliche Darlegung der unterschiedlichen Grundsätze, von denen die Begutachtung bei der Beurteilung der Nahrungsmittelkonservierung ausgeht. Ausführungen zur Gesetzgebung des Deutschen Reiches (Reichsgesetzblatt, 18.02.1902, S. 48), insbesondere zum Zusatz von Formaldehyd in Milch. Zu den Untersuchungs- und Vergleichsmethode frischer und behandelter Milch. Nach Behrings Erfahrung in der Ernährung von Saugkälbern sei "in gesundheitlicher Beziehung die Formaldehydmilch der Kontrollmilch weit überlegen". - Über fehlerhaften Einsatz von Formaldehyd (Verwendung bei schlechter Milch, Rechenfehler und falsche Mischverhältnisse, Einsatz von Formalin statt Formaldehyd). - Vergleich mit der Strafsache Paehlich (Bückeburg), wo Formaldehyd der Milch beigesetzt wurde, um sie für den Transport haltbar zu machen. Wenn man Mallow vorwerfen wolle, er habe durch den Einsatz von Formaldehyd die Frische bei Milch nur vortäuschen wollen, dürfe man in der Konsequenz weder pasteurisieren noch kühlen noch auf Keimfreiheit bei der Milchgewinnung und aufbewahrung achten. Es sei falsch, "jede Methode zu verwerfen [...], welche ein Nahrungsmittel oder Genussmittel nach langer Aufbewahrung ebenso frisch erscheinen lässt, wie im Beginn der Gewinnung". Mallows Formaldehydmilch sei als Kindernahrung vermutlich geeigneter als manche von Behring untersuchten Proben "von erhitzender Marktmilch". Als Sachverständiger im Falle Mallow sei Behring der Meinung, "dass durch den Formaldehydzusatz eine Verschlechterung der Milch keinenfalls [sic!] bewirkt worden" sei. Bezüglich des Einsatzes von Formaldehyd in Lebensmitteln fordert Behring Deklarationszwang, Festsetzung einer Höchstgrenze sowie Kontrolle der Molkereibetriebe durch Sachverständige.

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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 · evb

 
 
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Bahnhofstraße 7, D-35037 Marburg Tel. 06421/28-67088, Fax 06421/28-67090, E-Mail: evb@staff.uni-marburg.de

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