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Titel, Stichworte
(erzeugt 2023-12-15 18:54)
Signatur: EvB/L 246
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-07/T-II, j/Nr. 1189
Ausführliche Darlegung der unterschiedlichen Grundsätze, von denen die Begutachtung bei der Beurteilung der Nahrungsmittelkonservierung ausgeht. Ausführungen zur Gesetzgebung des Deutschen Reiches (Reichsgesetzblatt, 18.02.1902, S. 48), insbesondere zum Zusatz von Formaldehyd in Milch. Zu den Untersuchungs- und Vergleichsmethode frischer und behandelter Milch. Nach Behrings Erfahrung in der Ernährung von Saugkälbern sei "in gesundheitlicher Beziehung die Formaldehydmilch der Kontrollmilch weit überlegen". - Über fehlerhaften Einsatz von Formaldehyd (Verwendung bei schlechter Milch, Rechenfehler und falsche Mischverhältnisse, Einsatz von Formalin statt Formaldehyd). - Vergleich mit der Strafsache Paehlich (Bückeburg), wo Formaldehyd der Milch beigesetzt wurde, um sie für den Transport haltbar zu machen. Wenn man Mallow vorwerfen wolle, er habe durch den Einsatz von Formaldehyd die Frische bei Milch nur vortäuschen wollen, dürfe man in der Konsequenz weder pasteurisieren noch kühlen noch auf Keimfreiheit bei der Milchgewinnung und aufbewahrung achten. Es sei falsch, "jede Methode zu verwerfen [...], welche ein Nahrungsmittel oder Genussmittel nach langer Aufbewahrung ebenso frisch erscheinen lässt, wie im Beginn der Gewinnung". Mallows Formaldehydmilch sei als Kindernahrung vermutlich geeigneter als manche von Behring untersuchten Proben "von erhitzender Marktmilch". Als Sachverständiger im Falle Mallow sei Behring der Meinung, "dass durch den Formaldehydzusatz eine Verschlechterung der Milch keinenfalls [sic!] bewirkt worden" sei. Bezüglich des Einsatzes von Formaldehyd in Lebensmitteln fordert Behring Deklarationszwang, Festsetzung einer Höchstgrenze sowie Kontrolle der Molkereibetriebe durch Sachverständige.
Notation: 3.11.2 - Milchkonservierung
Register / zugehörige Dokumente:
Signatur: EvB/B 196/173
Ländercode UNIMARC: XA-CH
Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1045c/Dok. 0000838
Protokoll der Besprechung zwischen Paul Ehrlich und Herbert von Meister am 18.02.1913 in Frankfurt am Main zur von Behring entwickelten Heilserum-Reinigung. Nach Meinung Ehrlichs seien Behrings Produkte "bei weitem nicht so rein [...] wie die amerikanischen von Park Devis [= Parke-Davis] hergestellten". E. empfiehlt, das Diphtherieschutzmittel weiterhin in Marburg herstellen und von Ärzten überprüfen zu lassen sowie die Zahlung eines Zuschusses für Behrings Arbeiten. E. sei damit einverstanden, dass von Meister die Herstellung von Serum aus Affenblut abgelehnt habe.
Signatur: EvB/L 1/26
Orig.
Notation: 3.1.2 - Fotografien der Familie
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Signatur: EvB/L 1/30
im Fotoalbum ist das Foto mit 1915 beschriftet, auf der Karteikarte auf 1916 datiert
Orig.
Alte Signatur: 02-02/U-II, c/Nr. 1370
Notation: 3.1.2 - Fotografien der Familie
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Signatur: EvB/B 193/36
(Briefe : Behringwerke)
(Briefe : Behringwerke)
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-10/T-II, m/Nr. 1233
Protokoll über eine am 24.01.1917 stattgefundene Besprechung in Frankfurt am Main (Hessischer Hof). Teilnehmer: Carl Cremer, Max Klingenbiel, Carl Siebert. Verhandelt werden die Diphtherieserumkonvention mit Festlegung der Quote, der Plan zum Erwerb des Ziegeleigrundstücks in der Marbach, die Bildung eines Dividendenrücklagenfonds, die Mitwirkung von Heinrich Bonhoff, dem Direktor des Marburger Hygienischen Instituts, gegen eine Vergütung [Aufgaben nicht genannt], die Gehaltserhöhung von Frau Keiser [Kaiser?], die Zahlungen für die Benutzung des Instituts für Experimentelle Therapie (fortan 2000 Mark). Siebert erstattet einen Geschäftsbericht (neu eingeführte Präparate, Anzahl der Pferde, Stalleinrichtung), Auf Wunsch Brauers Festlegung von Ort und Termin der nächsten Aufsichtsratsitzung (17.04.1917 in Wiesbaden). Strube solle den Beschlüssen beitreten, um sie zu Aufsichtsratsbeschlüssen zu machen [vgl. Brief Strubes an Siebert, 29.01.1917, EvB/B 193/ 37].
Notation: 2.4.1.2 - Verträge und Protokolle
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Kaiser, ... [Chemikerin, Frau]
Behringwerke <Bremen; Marburg>
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Signatur: EvB/B 163/10/14
(Briefe : Kondolenzschreiben ; Absender K)
(Briefe : Kondolenzschreiben ; Absender K)
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Notation: 2.3.1 - Kondolenzschreiben
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