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6 Einträge zu erklaerung
im Register Titel, Stichworte

(erzeugt 2023-12-15 18:53)


Signatur: EvB/L 235/13

14 Dok., 39 S.
[^]. 13.
Erklärung über Einspruch Farbwerke / Société Chimique des Usines du Rhône
[Lyon?], [o.D.]. – masch., 2 S.

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Antrag, den Einspruch der Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning betreffend Heilserum gegen Tuberkulose zurückzuweisen. Begründung siehe EvB/L 253/12.

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Signatur: EvB/L 235/14

14 Dok., 39 S.
[^]. 14.
Erklärung der Société Chim. auf Einspruch des Instituts für Serumforschung und Serumprüfung
[Lyon?], [o.D.]. – masch., 2 S.

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Das Dokument entspricht im Inhalt EvB/L 235/7.

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Register / zugehörige Dokumente:

Société Chimique des Usines du Rhône [XA-FR]

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Signatur: EvB/L 235/7

14 Dok., 39 S.
[^]. 7.
Erklärung der Société Chimiques [sic!] des Usines du Rhône etc. auf den Einspruch des Instituts für Serumforschung & Serumprüfung
[Lyon], [o.D.]. – masch., hs., 2 S.

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Zum Heilserum gegen Tuberkulose. Die Société chimique des Usines du Rhône in Lyon erklärt, den Einspruch des Instituts für Serumforschung und Serumprüfung in Berlin zurückweisen zu wollen. Begründung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung seien weder von Maragliano noch von Behring noch von Aronson "offenkundige Angaben" über die Herstellung von Tuberkuloseantitoxin gemacht worden; keiner der Autoren hatte zudem Tierversuche veröffentlicht, "aus denen die Wirksamkeit seines Präparates ersichtlich wäre". Dagegen habe Niemann 1896 beweisen können, dass er ein antituberkuloses Serum habe herstellen können (Centralblatt für Bakteriologie, Münchener Medizinische Wochenschrift), das auch bei Phthisikern mit gutem Erfolg angewandt worden sei. Ein Zweifel an der antitoxischen Wirkung des Serums sei ausgeschlossen. Die Verwendung von "festem Tuberkulosetoxin zum Zwecke der Immunisirung von Thieren" sei aus der Literatur ebenso wenig ersichtlich wie die kombinierte Behandlung "mit gefälltem Tuberkulosetoxin und abgeschwächten bezw. abgetöteten Tuberkelbazillen". Auch Aronsons Vortrag stelle keine Vorveröffentlichung dar. Dadurch rechtfertige sich der Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs.

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Signatur: EvB/L 235/12

14 Dok., 39 S.
[^]. 12.
Erklärung d. Société Chimique des Usines du Rhône auf den Einspruch Farbwerke
[Lyon], 19.08.1897. – masch. m. hs. Anm. am Rand, 3 S.

hs. Anm. evtl. von August Laubenheimer

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Begründung des Antrags der Société Chimique des Usines du Rhône (Tuberkulin-Heilserum): Es sei "nicht indifferent, ob zur Immunisirung von Thieren nur Tuberkulin oder nur abgetötete Tuberkelbazillen benutzt werden". Um eine vollkommene Immunisierung zu erreichen, sei es nötig, den zu immunisierenden Tieren "ausser Tuberkulin auch noch abgeschwächte oder abgetötete Tuberkelbazillen einzuverleiben".

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Signatur: EvB/B 192/100

Erklärung / [Behringwerke]
Marburg, 06.1914. – masch., 1 S. (Durchschlag)

Titel fingiert

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 2293

Erklärung darüber, dass sich unter den von Behring in die Behringwerke G.m.b.H. eingebrachten Verfahren und Präparaten "keine solchen befinden, für welche Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte vorhanden sind, mit Ausnahme der Warenzeichen Hepin und Tulase". - Unter der Bezeichnung Tulase werde noch kein Präparat vertrieben, der Wert des Zeichens sei keinesfalls höher als 1000 Mark.

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Signatur: EvB/B 192/95

Erklärung / Emil von Behring ; Carl Siebert
Marburg, 11.06.1914. – masch. m. eh. Unterschrift, 1 S. (Durchschlag)

Titel fingiert

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 2293

Erklärung darüber, dass sich unter den von Behring in die Behringwerke G.m.b.H. eingebrachten Verfahren und Präparaten "keine solchen befinden, für welche Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte vorhanden sind, mit Ausnahme der Warenzeichen Bovin, Hepin, Sufon, Tulase und Tulase-Lipin". - Der jährliche Umsatz von Hepin habe bei durchschnittlich 3500 Mark gelegen, der Warenzeichenwert betrage ca. 5000 Mark. Von den übrigen genannten Präparaten sei bisher noch keines vertrieben worden, der Wert sei keinesfalls höher als 1000 Mark.

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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 · evb

 
 
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Bahnhofstraße 7, D-35037 Marburg Tel. 06421/28-67088, Fax 06421/28-67090, E-Mail: evb@staff.uni-marburg.de

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