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zu diphtherieheilmittel
im Register
Titel, Stichworte
(erzeugt 2023-12-15 18:52)
Signatur: EvB/B 196/15
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1045a/Dok. 0000686a
Das Heilmittel werde in der Höchster Heilserumabteilung unter Libbertz hergestellt und stünde unter der Kontrolle B.s und Ehrlichs, die Unschädlichkeit und Heilwert prüften. Zur Anwendung des Fläschchens zu 5 Mark mit grünem Etikett (bei ersten Krankheitssymptomen) und zu 10 Mark mit weißem Etikett (doppelte Dosis, nach dem zweiten Krankheitstag). Zur Dosierung bei Gesunden, zur Verabreichung, zur Aufbewahrung.
Register / zugehörige Dokumente:
Farbwerke Vormals Meister, Lucius und Brüning <Höchst, Frankfurt>
Signatur: EvB/B 196/16
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1045a/Dok. 0000686b
Das Heilmittel werde in der Höchster Heilserumabteilung unter Libbertz hergestellt und stünde unter der Kontrolle B.s und Ehrlichs, die Unschädlichkeit und Heilwert prüften. Zur Anwendung des Fläschchens zu 6 Mark mit grünem Etikett (einfache Dosis, "600 Antitoxinnormaleinheiten" bei ersten Krankheitssymptomen), zu 11 Mark mit weißem Etikett ("1000 Antitoxinnormaleinheiten") und zu 16 Mark mit rotem Etikett ("1500 Antitoxinnormaleinheiten"). Nummer 2 und 3 enthielten das Mittel in konzentrierter Form. Zur Dosierung bei Gesunden, zur Verabreichung, zur Aufbewahrung.
Register / zugehörige Dokumente:
Farbwerke Vormals Meister, Lucius und Brüning <Höchst, Frankfurt>
Signatur: EvB/B 192/172
(Briefe : Behringwerke)
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1527
Änderung des Konventionsvertrags zur Produktion von Diphtherieheilmittel zwischen den Farbwerken vorm. Meister Lucius & Brüning, den Behringwerken G.m.b.H., der Chemischen Fabrik auf Actien (vorm. E. Schering), dem Serum-Laboratorium Ruete-Enoch, dem Sächsischen Serum-Werk sowie E. Merck in Darmstadt in verschiedenen Punkten [Dokument unvollständig]. So verpflichtet Paragraph 8 die Vertragspartner, "sich weder direkt noch indirekt an der Errichtung eines neuen Diphtherie-Serumwerks in irgend einer Form zu beteiligen", Paragraph 10 legt fest, dass vor Ablauf des Vertrages "keinerlei Angebote oder Abschlüsse auf spätere Lieferung zu anderen als in diesem Vertrage festgesetzten Preisen oder Bedingungen gemacht werden" dürfen, Paragraph 11 verpflichtet zu Geheimhaltung.
Notation: 2.4.1.1 - Werkskorrespondenz