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zu chimique
im Register
Titel, Stichworte
(erzeugt 2023-12-15 18:52)
Signatur: EvB/L 235/1-14
Ländercode UNIMARC: XA-FR, XA-DE
Notation: 3.10 - Patentangelegenheiten
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Signatur: EvB/L 235/10
Patentansprüche der Société Chimique des Usines du Rhône: "1.) Die Verwendung von glycerinfreiem Tuberkulin zum Zweck der Immunisirung von Thieren, um aus deren Blut ein Heilserum zu gewinnen. 2.) Die combinirte Verwendung von glycerinfreiem Tuberkulin und abgetöteten Tuberkelbacillen zu dem in Anspruch 1.) bezeichneten Zweck. 3.) Die Combination des unter 1 oder unter 2 bezeichneten Verfahrens mit einer Vorbehandlung der zu immunisirenden Thiere mit glycerinhaltigem Tuberkulin." - Die Behandlung erfolgte in erster Linie an gesunden jungen Ziegen. [Vgl. EvB/L 235/3].
Notation: 3.10 - Patentangelegenheiten
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Signatur: EvB/L 235/13
Ländercode UNIMARC: XA-FR
Antrag, den Einspruch der Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning betreffend Heilserum gegen Tuberkulose zurückzuweisen. Begründung siehe EvB/L 253/12.
Notation: 3.10 - Patentangelegenheiten
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Société Chimique des Usines du Rhône [XA-FR]
Farbwerke Vormals Meister, Lucius und Brüning <Höchst, Frankfurt>
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Signatur: EvB/L 235/3
Ländercode UNIMARC: XA-FR
Ausführungen über Patentansprüche: "1) Die Anwendung von glycerinfreiem Tuberkulin zum Zweck der Immunisirung von Thieren um aus deren Blut ein Heilserum zu gewinnen." 2) "Die combinirte Verwendung von glycerinfreiem Tuberkulin und abgetödteten Tuberkel-Bacillen, zu dem in Anspruch 1 bezeichneten Zweck. 3) Die Combination des unter 1 oder unter 2 bezeichneten Verfahrens mit einer Vorbehandlung der zu immunisirenden Thiere mit glycerinhaltigem Tuberkulin." - Die Behandlung erfolgte in erster Linie an gesunden jungen Ziegen. [Vgl. EvB/L 235/4, vgl. EvB/L 235/10].
Notation: 3.10 - Patentangelegenheiten
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Signatur: EvB/L 235/4
Ländercode UNIMARC: XA-FR
Ausführungen über Patentansprüche: "1) Die Anwendung von glycerinfreiem Tuberkulin zum Zweck der Immunisirung von Thieren um aus deren Blut ein Heilserum zu gewinnen." 2) "Die combinirte Verwendung von glycerinfreiem Tuberkulin und abgetödteten Tuberkel-Bacillen, zu dem in Anspruch 1 bezeichneten Zweck. 3) Die Combination des unter 1 oder unter 2 bezeichneten Verfahrens mit einer Vorbehandlung der zu immunisirenden Thiere mit glycerinhaltigem Tuberkulin." - Die Behandlung erfolgte in erster Linie an gesunden jungen Ziegen. [Vgl. EvB/ L 235/3.]
Notation: 3.10 - Patentangelegenheiten
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Signatur: EvB/L 235/12
hs. Anm. evtl. von August Laubenheimer
Ländercode UNIMARC: XA-FR
Begründung des Antrags der Société Chimique des Usines du Rhône (Tuberkulin-Heilserum): Es sei "nicht indifferent, ob zur Immunisirung von Thieren nur Tuberkulin oder nur abgetötete Tuberkelbazillen benutzt werden". Um eine vollkommene Immunisierung zu erreichen, sei es nötig, den zu immunisierenden Tieren "ausser Tuberkulin auch noch abgeschwächte oder abgetötete Tuberkelbazillen einzuverleiben".
Notation: 3.10 - Patentangelegenheiten
Register / zugehörige Dokumente:
Laubenheimer, August [1848-1904]
Société Chimique des Usines du Rhône [XA-FR]
Farbwerke Vormals Meister, Lucius und Brüning <Höchst, Frankfurt>
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