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7 Einträge zu societe chimique des usines du rhone [xa-fr] URHEBER
im Register Personen und Körperschaften

(erzeugt 2023-12-15 18:46)


Signatur: EvB/L 235/10

14 Dok., 39 S.
[^]. 10.
Patentansprüche der Société chimique des Usines du Rhône, Ancienne. Gilliard P. Monnet & Cartier in Lyon betreffend "Verfahren zur Herstellung eines Heuilserums gegen Tuberkulose
03.02.1896; 23.01.1897; 23.03.1897

Patentansprüche der Société Chimique des Usines du Rhône: "1.) Die Verwendung von glycerinfreiem Tuberkulin zum Zweck der Immunisirung von Thieren, um aus deren Blut ein Heilserum zu gewinnen. 2.) Die combinirte Verwendung von glycerinfreiem Tuberkulin und abgetöteten Tuberkelbacillen zu dem in Anspruch 1.) bezeichneten Zweck. 3.) Die Combination des unter 1 oder unter 2 bezeichneten Verfahrens mit einer Vorbehandlung der zu immunisirenden Thiere mit glycerinhaltigem Tuberkulin." - Die Behandlung erfolgte in erster Linie an gesunden jungen Ziegen. [Vgl. EvB/L 235/3].

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Société Chimique des Usines du Rhône [XA-FR]

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Signatur: EvB/L 235/13

14 Dok., 39 S.
[^]. 13.
Erklärung über Einspruch Farbwerke / Société Chimique des Usines du Rhône
[Lyon?], [o.D.]. – masch., 2 S.

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Antrag, den Einspruch der Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning betreffend Heilserum gegen Tuberkulose zurückzuweisen. Begründung siehe EvB/L 253/12.

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Signatur: EvB/L 235/14

14 Dok., 39 S.
[^]. 14.
Erklärung der Société Chim. auf Einspruch des Instituts für Serumforschung und Serumprüfung
[Lyon?], [o.D.]. – masch., 2 S.

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Das Dokument entspricht im Inhalt EvB/L 235/7.

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Société Chimique des Usines du Rhône [XA-FR]

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Signatur: EvB/L 235/7

14 Dok., 39 S.
[^]. 7.
Erklärung der Société Chimiques [sic!] des Usines du Rhône etc. auf den Einspruch des Instituts für Serumforschung & Serumprüfung
[Lyon], [o.D.]. – masch., hs., 2 S.

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Zum Heilserum gegen Tuberkulose. Die Société chimique des Usines du Rhône in Lyon erklärt, den Einspruch des Instituts für Serumforschung und Serumprüfung in Berlin zurückweisen zu wollen. Begründung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung seien weder von Maragliano noch von Behring noch von Aronson "offenkundige Angaben" über die Herstellung von Tuberkuloseantitoxin gemacht worden; keiner der Autoren hatte zudem Tierversuche veröffentlicht, "aus denen die Wirksamkeit seines Präparates ersichtlich wäre". Dagegen habe Niemann 1896 beweisen können, dass er ein antituberkuloses Serum habe herstellen können (Centralblatt für Bakteriologie, Münchener Medizinische Wochenschrift), das auch bei Phthisikern mit gutem Erfolg angewandt worden sei. Ein Zweifel an der antitoxischen Wirkung des Serums sei ausgeschlossen. Die Verwendung von "festem Tuberkulosetoxin zum Zwecke der Immunisirung von Thieren" sei aus der Literatur ebenso wenig ersichtlich wie die kombinierte Behandlung "mit gefälltem Tuberkulosetoxin und abgeschwächten bezw. abgetöteten Tuberkelbazillen". Auch Aronsons Vortrag stelle keine Vorveröffentlichung dar. Dadurch rechtfertige sich der Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs.

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Signatur: EvB/L 235/3

14 Dok., 39 S.
[^]. 3.
Patentanspruch, "Verfahren zur Herstellung eines Heilserums gegen Tuberkulose" / Société Chimique des Usines du Rhône
Lyon, 03.02.1896; 23.01.1897; 23.05.1897. – masch., 2 S.

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Ausführungen über Patentansprüche: "1) Die Anwendung von glycerinfreiem Tuberkulin zum Zweck der Immunisirung von Thieren um aus deren Blut ein Heilserum zu gewinnen." 2) "Die combinirte Verwendung von glycerinfreiem Tuberkulin und abgetödteten Tuberkel-Bacillen, zu dem in Anspruch 1 bezeichneten Zweck. 3) Die Combination des unter 1 oder unter 2 bezeichneten Verfahrens mit einer Vorbehandlung der zu immunisirenden Thiere mit glycerinhaltigem Tuberkulin." - Die Behandlung erfolgte in erster Linie an gesunden jungen Ziegen. [Vgl. EvB/L 235/4, vgl. EvB/L 235/10].

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Société Chimique des Usines du Rhône [XA-FR]

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Signatur: EvB/L 235/4

14 Dok., 39 S.
[^]. 4.
Patentanspruch, "Verfahren zur Herstellung eines Heilserums gegen Tuberkulose" / Société Chimique des Usines du Rhône
05.02.1896; 25.01.1897; 25.05.1897

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Ausführungen über Patentansprüche: "1) Die Anwendung von glycerinfreiem Tuberkulin zum Zweck der Immunisirung von Thieren um aus deren Blut ein Heilserum zu gewinnen." 2) "Die combinirte Verwendung von glycerinfreiem Tuberkulin und abgetödteten Tuberkel-Bacillen, zu dem in Anspruch 1 bezeichneten Zweck. 3) Die Combination des unter 1 oder unter 2 bezeichneten Verfahrens mit einer Vorbehandlung der zu immunisirenden Thiere mit glycerinhaltigem Tuberkulin." - Die Behandlung erfolgte in erster Linie an gesunden jungen Ziegen. [Vgl. EvB/ L 235/3.]

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Signatur: EvB/L 235/12

14 Dok., 39 S.
[^]. 12.
Erklärung d. Société Chimique des Usines du Rhône auf den Einspruch Farbwerke
[Lyon], 19.08.1897. – masch. m. hs. Anm. am Rand, 3 S.

hs. Anm. evtl. von August Laubenheimer

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Begründung des Antrags der Société Chimique des Usines du Rhône (Tuberkulin-Heilserum): Es sei "nicht indifferent, ob zur Immunisirung von Thieren nur Tuberkulin oder nur abgetötete Tuberkelbazillen benutzt werden". Um eine vollkommene Immunisierung zu erreichen, sei es nötig, den zu immunisierenden Tieren "ausser Tuberkulin auch noch abgeschwächte oder abgetötete Tuberkelbazillen einzuverleiben".

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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 · evb

 
 
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