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5 Einträge zu institut fuer serumpruefung <berlin> BEHANDELTE KOERPERSCHAFT
im Register Personen und Körperschaften

(erzeugt 2023-12-15 18:32)


Signatur: EvB/L 235/7

14 Dok., 39 S.
[^]. 7.
Erklärung der Société Chimiques [sic!] des Usines du Rhône etc. auf den Einspruch des Instituts für Serumforschung & Serumprüfung
[Lyon], [o.D.]. – masch., hs., 2 S.

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Zum Heilserum gegen Tuberkulose. Die Société chimique des Usines du Rhône in Lyon erklärt, den Einspruch des Instituts für Serumforschung und Serumprüfung in Berlin zurückweisen zu wollen. Begründung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung seien weder von Maragliano noch von Behring noch von Aronson "offenkundige Angaben" über die Herstellung von Tuberkuloseantitoxin gemacht worden; keiner der Autoren hatte zudem Tierversuche veröffentlicht, "aus denen die Wirksamkeit seines Präparates ersichtlich wäre". Dagegen habe Niemann 1896 beweisen können, dass er ein antituberkuloses Serum habe herstellen können (Centralblatt für Bakteriologie, Münchener Medizinische Wochenschrift), das auch bei Phthisikern mit gutem Erfolg angewandt worden sei. Ein Zweifel an der antitoxischen Wirkung des Serums sei ausgeschlossen. Die Verwendung von "festem Tuberkulosetoxin zum Zwecke der Immunisirung von Thieren" sei aus der Literatur ebenso wenig ersichtlich wie die kombinierte Behandlung "mit gefälltem Tuberkulosetoxin und abgeschwächten bezw. abgetöteten Tuberkelbazillen". Auch Aronsons Vortrag stelle keine Vorveröffentlichung dar. Dadurch rechtfertige sich der Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs.

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Signatur: EvB/B 36/10

Brief an Emil von Behring / Paul Ehrlich
Berlin, [um 1896]. – eh., 4 S., Transkr. (1 S.)

Briefkopf: "Prof. Dr. Ehrlich, Berlin W., Lützow-Str. 88"

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1034/Dok. 0000176

Fragment. Kommentar zu B.s "prinzipielle[n] Bedenken" wegen des auch von Althoff begrüßten "Eintritts" von Wilhelm Dönitz [ins Institut für Serumforschung und Serumprüfung in Steglitz] und Hoffnung, dass B. sich "mit dem Arrangement einverstanden erklären" könnte. Die Unterhandlungen mit Wernicke gingen "gut vorwärts", Wernicke wolle "zur Immunität" wechseln, die ihn wissenschaftlich mehr befriedige, und er solle auf Wunsch des Kultusministers auf ein Jahr beurlaubt werden.

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Signatur: EvB/L 234/10

Höchst a. M. [u.a.], 17.01.1898 - 30.11.1900. – 20 Dok., 52 S.
[^]. 10.
Einspruch des Direktors des Königlichen Instituts für Infektionskrankheiten Geheimen Medizinal-Rath Koch Berlin N. W., Charitéstr. 1 gegen den Patentanspruch 36 B.23460.P.A.151315
Berlin, 09.01.1899. – masch., 4 S. (Durchschlag)

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Anmeldung eines Einspruchs gegen das von Behring und Ruppel angemeldete Patent über das "Verfahren zur Darstellung hochgiftiger und immunisirender Substanzen aus Tuberkelbazillen resp. deren Culturflüssigkeiten" mit ausführlicher Begründung. Diese bezieht sich auf das Verfahren zur Gewinnung von Tuberkulin 0 ("T.0.") bzw. "T.R.". Als "unparteiischen Sachverständigen" zur Überprüfung der Behringschen und der Kochschen Präparate empfiehlt Koch den Direktor des Königlichen Instituts für Serumforschung und Serumprüfung, Paul Ehrlich.

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Signatur: EvB/B 36/18

Brief an Emil von Behring / Paul Ehrlich
[o.O.], [06.1899]. – eh., 4 S. (Durchschreibepapier)

Datumsangabe mit Bleistift-Nachtrag "Juni 1899"

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1034/Dok. 0000192

Das Fläschchen [vgl. Brief B.s an Ehrlich vom 19.06.1899] wolle E. für spätere Anwendung aufbewahren. - Er sei bei der Gründung des Instituts von Seiten des Ministeriums verpflichtet worden, "das ministerium stets in der weitgehendsten weise über die arbeiten des instituts auf dem laufenden zu erhalten"; bei wichtigen Dingen müsste eine ministerielle Zustimmung eingeholt werden. Leider besitze er nicht die Bewegungsfreiheit eines Ordinarius. B. sei stets eine besondere Stellung eingeräumt worden: Vor zwei Jahren habe man zwei Monate lang auf B.s Wunsch eine Anzahl Gifte und Sera eingestellt; auch die Untersuchung des TD im letzten Sommer sei zeitaufwändig gewesen. Im Interesse der Sache und B.s müsse Ehrlich "jeden schritt vermeiden, der einen reinen gefälligkeitscharakter trägt u. welcher dann später von misswollender seite bemüht werden könnte um meine unpartialität zu bemängeln".

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Signatur: EvB/B 1/29

Brief an Paul Ehrlich / Emil von Behring
Marburg, 19.06.1899. – hs., 2 S. (Kopie der Abschr.)

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Alte Signatur: 08-01/k-I/Nr. 1034/Dok. 0000191

B. teilt mit, dass Ehrlich möglicherweise auf Veranlassung Kochs gebeten werde, "die Tuberkulinsäure auf Specifität zu prüfen". B. sei, "unter Voraussetzung der Kostenlosigkeit", mit der Nachprüfung einverstanden. B. wünscht jedoch keine vom staatlichen Auftrag abhängig gemachte Prüfung; ihre Beziehungen solle nicht nur über das Ministerium laufen, da sie dann an Herzlichkeit verliere. Wie schon gegenüber Althoff bedauert B. nochmals die Missverständnisse im Zusammenhang mit der Begründung des Steglitzer Instituts und bezüglich seines Verhältnisses "zum Institut für Serumprüfung". "[...] in alter Freundschaft".

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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 · evb

 
 
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