Ein Eintrag
zu paehlich, ... [bueckeburg, mann] BEHANDELTE PERSON
im Register
Personen und Körperschaften
(erzeugt 2023-12-15 20:20)
Signatur: EvB/L 246
Ländercode UNIMARC: XA-DE
Alte Signatur: 08-07/T-II, j/Nr. 1189
Ausführliche Darlegung der unterschiedlichen Grundsätze, von denen die Begutachtung bei der Beurteilung der Nahrungsmittelkonservierung ausgeht. Ausführungen zur Gesetzgebung des Deutschen Reiches (Reichsgesetzblatt, 18.02.1902, S. 48), insbesondere zum Zusatz von Formaldehyd in Milch. Zu den Untersuchungs- und Vergleichsmethode frischer und behandelter Milch. Nach Behrings Erfahrung in der Ernährung von Saugkälbern sei "in gesundheitlicher Beziehung die Formaldehydmilch der Kontrollmilch weit überlegen". - Über fehlerhaften Einsatz von Formaldehyd (Verwendung bei schlechter Milch, Rechenfehler und falsche Mischverhältnisse, Einsatz von Formalin statt Formaldehyd). - Vergleich mit der Strafsache Paehlich (Bückeburg), wo Formaldehyd der Milch beigesetzt wurde, um sie für den Transport haltbar zu machen. Wenn man Mallow vorwerfen wolle, er habe durch den Einsatz von Formaldehyd die Frische bei Milch nur vortäuschen wollen, dürfe man in der Konsequenz weder pasteurisieren noch kühlen noch auf Keimfreiheit bei der Milchgewinnung und aufbewahrung achten. Es sei falsch, "jede Methode zu verwerfen [...], welche ein Nahrungsmittel oder Genussmittel nach langer Aufbewahrung ebenso frisch erscheinen lässt, wie im Beginn der Gewinnung". Mallows Formaldehydmilch sei als Kindernahrung vermutlich geeigneter als manche von Behring untersuchten Proben "von erhitzender Marktmilch". Als Sachverständiger im Falle Mallow sei Behring der Meinung, "dass durch den Formaldehydzusatz eine Verschlechterung der Milch keinenfalls [sic!] bewirkt worden" sei. Bezüglich des Einsatzes von Formaldehyd in Lebensmitteln fordert Behring Deklarationszwang, Festsetzung einer Höchstgrenze sowie Kontrolle der Molkereibetriebe durch Sachverständige.
Notation: 3.11.2 - Milchkonservierung
Register / zugehörige Dokumente: