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2 Einträge zu niemann, franz [bakteriologe] BEHANDELTE PERSON
im Register Personen und Körperschaften

(erzeugt 2023-12-15 20:19)


Signatur: EvB/L 235/7

14 Dok., 39 S.
[^]. 7.
Erklärung der Société Chimiques [sic!] des Usines du Rhône etc. auf den Einspruch des Instituts für Serumforschung & Serumprüfung
[Lyon], [o.D.]. – masch., hs., 2 S.

Ländercode UNIMARC: XA-FR

Zum Heilserum gegen Tuberkulose. Die Société chimique des Usines du Rhône in Lyon erklärt, den Einspruch des Instituts für Serumforschung und Serumprüfung in Berlin zurückweisen zu wollen. Begründung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung seien weder von Maragliano noch von Behring noch von Aronson "offenkundige Angaben" über die Herstellung von Tuberkuloseantitoxin gemacht worden; keiner der Autoren hatte zudem Tierversuche veröffentlicht, "aus denen die Wirksamkeit seines Präparates ersichtlich wäre". Dagegen habe Niemann 1896 beweisen können, dass er ein antituberkuloses Serum habe herstellen können (Centralblatt für Bakteriologie, Münchener Medizinische Wochenschrift), das auch bei Phthisikern mit gutem Erfolg angewandt worden sei. Ein Zweifel an der antitoxischen Wirkung des Serums sei ausgeschlossen. Die Verwendung von "festem Tuberkulosetoxin zum Zwecke der Immunisirung von Thieren" sei aus der Literatur ebenso wenig ersichtlich wie die kombinierte Behandlung "mit gefälltem Tuberkulosetoxin und abgeschwächten bezw. abgetöteten Tuberkelbazillen". Auch Aronsons Vortrag stelle keine Vorveröffentlichung dar. Dadurch rechtfertige sich der Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs.

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Signatur: EvB/L 235/9

14 Dok., 39 S.
[^]. 9.
Brief an das Kaiserliche Patentamt / C. Fehlert und G. Loubier
Berlin, 19.08.1897. – masch. m. eh. Unterschrift, 3 S. + 1 Beil.

Briefkopf: "C. Fehlert und G. Loubier Mitglieder des Vereins deutscher Patentanwalte in Firma: C. Kessler Patent- und technisches Bureau Berlin NW. 7, Dorotheen-Strasse 32", Stempel: "Patentamt 19. Aug. 97."

Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs der Société Chimique des Usines du Rhône betreffend das Verfahren zur Herstellung eines Heilserums gegen Tuberkulose. Begründung der Neuheit und Patentfähigkeit der durch die Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning angemeldeten Erfindung (Anwendung von glyzerinfreien Tuberkulosetoxinen zur Immunisierung von Tieren). Bezugnahme auf die Arbeiten in Niemann in Centralblatt für Bakteriologie und der Münchener Medizinischen Wochenschrift. Durch das von Niemann beschriebene Verfahren konnten Tuberkulosemeerschweinchen in gewissen Stadien der Erkrankung durch Behandlung mit Antitoxin geheilt werden.

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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 · evb

 
 
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