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Ein Eintrag zu luedke, hermann [-1928-] BEHANDELTE PERSON
im Register Personen und Körperschaften

(erzeugt 2023-12-15 20:15)


Signatur: EvB/L 240/1

Marburg, [1904] - 1906. – 3 Dok., 18 S.
[^]. 1.
Brief an unbekannten Empfänger / Emil von Behring
Marburg, 15.03.1906. – eh., 4 S. (Entw.)

Ländercode UNIMARC: XA-DE

Über das Tetanusserum, die Mittel zur Bekämpfung der Tuberkulose und das Desinfektionsmittel Sufon. Diese Erfindungen fielen nach B.s Revers (U I 11804, unterschrieben am 24.06.1905) "nicht unter diejenigen Erfindungen [...], welche als Erfindungen des neuorganisierten Institutes für Hygiene und experimentelle Therapie [...] gelten." - Vertrauliche Mitteilung an den Empfänger, dass für die "primäre Behandlung der Milch, des Wassers etc. mein Sufon durch einfaches Superoxyd, zumal wenn die Budde'sche Erwärmung vermieden werden soll, nie ersetzt werden" könne. An dem Katalase-Patent habe B. "nur insofern Interesse, als nicht ein anderswoher stammendes Patent mich an der Beseitigung des üblichen H2O2-Geschmacks hindert, und an sich wäre von meinem Standpunkt aus zu erwägen, ob nicht dieser Zweck durch die wissenschaftliche Publikation des Katalase-Verfahrens erreicht werden soll". Es empfehle sich jedoch "die sofortige Patentanmeldung" über ein "Verfahren zur Beseitigung des dem Wasserstoffsuperoxyd und anderen Superoxyden anhaftenden üblen Geschmacks und der sonstigen unerwünschten Superoxydwirkungen aus solchen Nahrungsmitteln, welche unter Zuhilfenahme von Superoxyden conservirt und sterilisirt, insbesondere aus Milch und Wasser, wenn diese Flüssigkeiten mit Wasserstoffsuperoxydpräparaten zum Zweck der Conservirung und Sterilisirung behandelt worden sind, welches Verfahren dadurch gekennzeichnet wird, daß man nach dem Eintritt der desinficirenden Superoxydwirkung Haemase oder andere katalytische Fermente hinzufügt". - Der Empfänger werde leicht verstehen, dass B.s Sufon und der ihm gehörenden Anteil am Raspe-Patent "erhöhte Bedeutung" erlangten. Nach B. solle sich Dr. Lüdecke gleich "in die Milchsufonirung und Wassersufonirung (für Tropentransporte, Schiffsversorgung, Seebäder etc) einarbeiten" - "Die Beantwortung Ihrer Anfrage betreffend Tetanusserum, Tuberkulose, Bovovaccin, sowie die Regelung unserer Vereinbarung über Sufon und über die neuen Tuberkulosepräparate [Privateigentum B.s] würde sich [...] relativ einfach gestalten, wenn wir jetzt auf unser erstes Projekt zurückkämen, welchem zufolge die V.ch.W. [Vereinigten chemischen Werke] Mitbesitzer des B.werks werden sollte." Eine Verpflichtung, das Kultusministerium darüber in Kenntnis zu setzen, bestehe nicht; Siebert solle bei einem Gehalt von 6.000 Mark seine Tätigkeit fortsetzen, als Mitinhaber solle er ausscheiden. Die Vereinigten chemischen Werke sollten einen Prokuristen bestellen. Auch der Vertrieb des Diphtherieserums solle "früher oder später" auch vom B.werk oHG aus erfolgen. Der Wert des B.werks oHG betrage momentan circa 150.000 Mark.

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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2012 · evb

 
 
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